Das ist deutsches Recht
Für Millionenverbrecher vom Schlage eines Zumwinkel, Ackermann, Esser und Co. ist es das Normalste von der Welt, mit der Staatsanwaltschaft einen Deal zu verabreden und sich so einer Haftstrafe zu entziehen.
Dagegen wurde in Leipzig kürzlich die Mutter eines zwei Wochen alten Säuglings wegen SCHWARZFAHRENS zu einer Haftstrafe verurteilt.
Die inständigen Bitten der jungen Mutter konnten das Gericht nicht dazu bewegen, die Haftstrafe einer noch Stillenden auch nur auszusetzen. Das Kind verblieb bei dem alkoholkranken Vater, der überfordert, den Jungen schwer mißhandelte und für den Rest seines Lebens irreparabel schädigte.
Das ist Rechtsprechung in Deutschland – Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen.
XXVI – I – MMIX
Hartmut Runge Jahrgang 1953 Maschinenbauer Fotofachverkäufer Hilfsarbeiter Hausmeister Regieassistent Theaterdramaturg Buchautor Kritiker Geschäftsführer